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Startseite > Prüfungsamt > Aufgaben

Aufgaben des Prüfungsamtes

Die weisungsunabhängigen Prüfungsämter der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz - Fachbereich Verwaltung - und der Zentralen Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz werden in Personalunion geführt. Hauptaufgabe ist die Organisation und Durchführung der Laufbahnprüfungen.

Im Einzelnen ergeben sich insbesondere folgende Aufgaben:

Laufbahnprüfung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt (Bachelorprüfung)

  • Bestellung der Prüferinnen und Prüfer (in der Regel für fünf Jahre)
  • Festlegung und Bekanntgabe von Zeitpunkt, Ort, Art und Umfang der Prüfungen in den Theoriemodulen
  • Einteilung der Prüferinnen und Prüfer einschließlich der Festsetzung der Vergütung für Externe
  • Bekanntgabe der erzielten Noten/Credits; Erstellung von Notenmitteilungen nach 1., 2. und 3. Studienjahr
  • Vergabe der Bachelorarbeit
  • Berücksichtigung der Belange behinderter Studierender in den Prüfungen
  • Genehmigung des Fernbleibens oder des Rücktritts von einer Prüfung
  • Entscheidung über die Folgen von Täuschungsversuchen oder sonstigen Ordnungsverstößen
  • Entscheidung über Zeitpunkt, Art und Umfang einer Nachprüfung bzw. Wiederholungsprüfung
  • Ermittlung der Gesamtnote
  • Erstellung der Abschlusszeugnisse und der Diploma Supplements
  • Führung der Prüfungsakten und Gewährung von Akteneinsicht
  • Entscheidung über Rechtsbehelfe 
  • Pflege und Einsatz der Prüfungssoftware

Laufbahnprüfung für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt

Das Prüfungsamt organisiert den schriftlichen und mündlichen Teil der Laufbahnprüfungen. Neben der Bestellung und Einteilung der Prüferinnen und Prüfer sowie der Bereitstellung der Prüfungsaufgaben setzt es Zeitpunkt und Ort der Prüfungen fest, gibt den Anwärterinnen und Anwärtern die zugelassenen Hilfsmittel sowie - bei der mündlichen Prüfung - die Prüfungsfächer, die Namen der voraussichtlichen Prüferinnen und Prüfer bekannt. Es entscheidet über die Zulassung zur mündlichen Prüfung, bildet die Prüfungsausschüsse und erstellt die Prüfungszeugnisse.

Die Leiterin oder der Leiter des Prüfungsamtes entscheidet über die Berücksichtigung der Belange behinderter Anwärterinnen und Anwärter sowie über die Folgen bei Fernbleiben von der Prüfung, Prüfungsabbruch oder Leistungsverweigerung sowie über den Prüfungsausschluss bei Täuschung. Bei einer notwendig werdenden Wiederholungsprüfung schlägt das Prüfungsamt der Ausbildungsbehörde den weiteren Ausbildungsgang der Anwärterin oder des Anwärters vor. 
Es entscheidet über Widersprüche gegen seine Entscheidungen.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei Ihren Ansprechpartnern im Prüfungsamt.

Leiter des Prüfungsamtes

Jürgen Kirchen

Ansprechpartner im Prüfungsamt

 Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Prüfungsamt finden Sie hier...

Informationen

Informationen für Zweitgutachter/-innen der Bachelorarbeiten