Ausbildung zum Verwaltungswirt/zur Verwaltungswirtin
Dauer der Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und gliedert sich in eine theoretische Ausbildung an der Zentralen Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz sowie eine praktische Ausbildung bei den Ausbildungsbehörden. Die Ausbildung wird in festen Gruppen mit einer durchschnittlichen Teilnehmerzahl von 26 Teilnehmerinnen und Teilnehmern absolviert.
Die Ausbildung beginnt in jedem Jahr am 01. Juli.
Ausbildungsverlauf
1
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Praxiseinführung |
1 Monat |
2
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Einführungslehrgang |
3 Monate |
3
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Einführungspraktikum |
4 Monate |
4
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Hauptlehrgang |
4 Monate
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5
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Hauptpraktikum mit Gastausbildung |
6 Monate |
6
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Abschlusslehrgang mit schriftlicher Prüfung |
4 Monate |
7
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Abschlusspraktikum mit mündlicher Prüfung |
2 Monate |
Unterrichtsfächer
- Einführung in der Ausbildung
- Staats- und Verfassungsrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Kommunalrecht
- Recht der Gefahrenabwehr
- Recht des öffentlichen Dienstes
- Recht der sozialen Sicherung
- Öffentliche Finanzwirtschaft
- Baurecht
- Privatrecht
- Verwaltungsbetriebslehre
- Methodik der Rechtsanwendung
- Interaktion und Kommunikation
Leistungsnachweise
Im Einführungslehrgang haben die Anwärterinnen und Anwärter drei Aufsichtsarbeiten anzufertigen.
Im Hauptlehrgang sind von den Anwärterinnen und Anwärtern sechs Aufsichtsarbeiten in folgenden Fächern zu schreiben:
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Recht des öffentlichen Dienstes
- Öffentliche Finanzwirtschaft
- Baurecht
- Privatrecht
- Verwaltungsbetriebslehre
Der Durchschnitt der Ergebnisse ergibt das Lehrgangsergebnis. Das Lehrgangsergebnis wird bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses der Laufbahnprüfung anteilig berücksichtigt.
Laufbahnprüfung
Schriftliche Prüfung:
In der schriftlichen Prüfung haben die Anwärterinnen und Anwärter fünf Aufsichtsarbeiten in den nachfolgend aufgeführten Fächern anzufertigen:
- Staats- und Verfassungsrecht
- Kommunalrecht
- Recht der Gefahrenabwehr
- Recht der sozialen Sicherung
- Öffentliche Finanzwirtschaft
Mündliche Prüfung:
Die Anwärterinnen und Anwärter werden in vier Fächern geprüft, die der Leiter des Prüfungsamtes festlegt.