Der Deutsche Bundestag hat am 30.06.2006 das Reformpaket zur Modernisierung der bundestaatlichen Ordnung (Föderalismusreform I) beschlossen. Das entsprechende Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes ist daraufhin am 01.09.2006 in Kraft getreten. Mit dieser umfangreichen Verfassungsänderung war auch im Beamtenrecht eine Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern verbunden.
Das Land Rheinland-Pfalz hat den erforderlichen Anpassungsprozess durch das neue Landesbeamtengesetz (LBG) vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319 ff.) und die neue Laufbahnverordnung (LbVO) vom 19.11.2010 (GVBl. S. 444 ff.) realisiert, wobei wesentliche Regelungsbereichen der vorgenannten Rechtsquellen erst am 01.07.2012 in Kraft treten. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Ausbildungs- und Fortbildungsqualifizierung.
An die Stelle der bisherigen Aufstiegsverfahren mit Regel- und Verwendungsaufstieg treten eine Ausbildungs- und Fortbildungsqualifizierung die in § 21 Abs. 3 LBG und den §§ 28 ff. LbVO neu strukturiert und umgesetzt werden. Im Rahmen der vorgenannten Fortbildungsqualifizierung kommt der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz in Mayen die Durchführung der Überfachlichen Qualifizierung (Sockelqualifizierung) zu.
Detaillierte Informationen zum neuen Fortbildungsqualifizierungssystem, insbesondere zum Teil der Überfachlichen Qualifizierung (Sockelqualifizierung), entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links…….
Kurzbeschreibung des neuen Systems
Fortbildungsqualifizierung ISIM
Download Broschüre Fortbildungsqualifizierung
Übersicht überfachliche Qualifizierung
Curricula überfachliche Qualifizierung
Überfachliche Qualifizierung Statusamt A10


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