Bücherregal in der Bibliothek

Übersicht der Inhalte

Aufgaben des Prüfungsamtes

Die Hochschule trifft alle Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten, einschließlich der Entscheidungen über Rechtsbehelfe. Sie hat hierzu ein weisungsunabhängiges Prüfungsamt eingerichtet. Dem Prüfungsamt obliegen insbesondere die Organisation und Durchführung der Bachelor Prüfungen.

Im Einzelnen ergeben sich insbesondere folgende Aufgaben:

  • Bestellung der Prüferinnen und Prüfer (in der Regel für fünf Jahre)
  • Festlegung und Bekanntgabe von Zeitpunkt, Ort, Art und Umfang der Prüfungen in den Theoriemodulen
  • Einteilung der Prüferinnen und Prüfer einschließlich der Festsetzung der Vergütung für Externe
  • Bekanntgabe der erzielten Noten/Credits; Erstellung von Notenmitteilungen nach 1., 2. und 3. Studienjahr
  • Vergabe der Bachelorarbeiten und Bestellung der Erst- und Zweitgutachter(-innen)
  • Berücksichtigung der Belange behinderter Studierender in den Prüfungen
  • Genehmigung des Fernbleibens oder des Rücktritts von einer Prüfung
  • Entscheidung über die Folgen von Täuschungsversuchen oder sonstigen Ordnungsverstößen
  • Entscheidung über Zeitpunkt, Art und Umfang einer Nachprüfung bzw. Wiederholungsprüfung
  • Ermittlung der Gesamtnote
  • Erstellung der Abschlusszeugnisse und der Diploma Supplements
  • Führung der Prüfungsakten und Gewährung von Akteneinsicht
  • Entscheidung über Rechtsbehelfe 
  • Pflege und Einsatz der Prüfungssoftware

Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei Ihren Ansprechpartnern im Prüfungsamt.